Wir bieten in unserer Praxis die klassischen Leistungen einer Physiotherapiepraxis an.

zu den Leistungen der Physiotherapiepraxis

In unserer Naturheilpraxis werden Heilpraktikerleistungen wie osteopathische Therapie und Gesundheitscoaching angeboten.

zu den Heilpraktikerleistungen der Naturheilpraxis

Physiotherapie in Fellbach-Oeffingen

Thera Medica ist das Zentrum für Physiotherapie und Gesundheit in Ihrer Nähe

Seit 4. Mai 2020 haben wir für Sie geöffnet und sind gerne für Sie da.

Bei Fragen zu unseren Leistungen und zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch unter 0711 - 935 306 26.

Unsere Räume

Theramedica Physiotherapiepraxis, Behandlungsraum Schlingentisch
Theramedica Physiotherapiepraxis, Geräteraum
Theramedica Physiotherapiepraxis, Gymnastikraum
Theramedica, Behandlungsraum Heilpraktikerpraxis, Kinesiologie

FAQ - Häufig gestellte Fragen

1Wie lange dauert eine physiotherapeutische Behandlung?
Die Dauer einer Behandlung hängt von der Art der Verordnung ab.
2Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von der verordneten Leistung. Sie setzt sich zusammen aus der Rezeptgebühr von 10 Euro und 10% der Kosten der verordneten Leistung.
3Muss ich etwas mitbringen?
Ja. Vor Ihrer ersten Behandlung benötigen wir Ihre Verordnung und Ihre Versichertenkarte. Bei der ersten oder zweiten Behandlung wird die Zuzahlung fällig, entweder bar oder mit der EC-Karte.
4Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei versäumten Terminen/nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Arbeitstagen Montag bis Freitag) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611 BGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB). Wir sind dennoch bemüht, die nicht rechtzeitig abgesagten Termine zu vergeben. Falls wir ihn belegt bekommen, müssen keine Ausfallgebühr bezahlt werden.